Naturschutzgebiet Moorlandschaft Frauenwinkel
Wasser, Himmel, Ried
Die offene Landschaft des Frauenwinkels ist der letzte grosse unverbaute Uferabschnitt am Zürichsee. Seine seichten Wasserflächen werden südlich und östlich von Riedflächen und gegen Nordwesten von den beiden Inseln Ufnau und Lützelau eingerahmt. Ein teilweise breiter Schilfgürtel säumt den grössten Teil des Ufers. Landwärts folgt Riedvegetation mit Gross- und Kleinseggen, Binsen, Sibirischer Schwertlilie und dem selten gewordenen Lungenenzian. An gewissen Stellen kommt sogar Übergangs- und Hochmoor vor.
Brutstätten
Der Frauenwinkel ist ein wichtiger Wasservogel-Rastplatz und Brutgebiet verschiedener seltener Ried- und Schilfvogelarten. Hier hatte der Grosse Brachvogel einen der letzten Brutplätze in der Schweiz. Auf dem Durchzug Ende Februar/Anfang März hingegen können jeweils bis zu 200-köpfige Brachvogelschwärme bei der Landung in der Riedvegetation beobachtet werden. Vom Vogelbeobachtungsturm unterhalb des Steinfabrikareals aus sieht man im Frühling vielleicht die Rohrammer und hört den Drosselrohrsänger im Schilf. Aber auch die Insektenwelt hat neben vielen anderen Arten eine besondere „Sängerin“ zu bieten: Die seltene Schiefkopfschrecke mit ihrem durchdringenden Sirren.
Gefährdung
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Siedlung immer mehr dem Gebiet genähert. Starker Erholungsdruck, Nährstoffeintrag, Aushubmaterial von Entwässerungsgräben machen die Ausbreitung von wuchernden Fremdpflanzen dem empfindlichen Gebiet zu schaffen. Die Aufspaltung der verschiedenen Bereiche innerhalb des grösseren Lebensraum-Gebiets ist eine Bedrohung für die Vogelwelt.
Engagement von Pro Natura
Neben der Sicherung von Flächen durch eigenen Landerwerb und dem Abschluss von Verträgen bemüht sich die breit abgestützte Siftung Frauenwinkel, in der die Umweltorganisationen (Ala, SKV, WWF und ZSL und Pro Natura Schwyz), die Gemeinde Freienbach, Landwirte und Gewerbe vertreten sind, um den Schutz und die Aufwertung des Gebietes und die Öffentlichkeitsarbeit. Zusammen mit der kantonalen Fachstelle Naturschutz soll die Schutzgebietspflege noch optimiert werden.
Gesetzlicher Schutz
BLN-Objekt, Moorlandschaft und Flachmoorobjekte von nationaler Bedeutung, Kantonale Schutzverordnung.